Ihre Kunden können 20% der Aufwendungen für Handwerkerleistungen, maximal aber 1.200,- EUR jährlich, von der Einkommensteuer absetzen. Anerkannt werden die in Rechnung gestellten Fahrt- und Lohnkosten (brutto). Nicht anrechenbar sind die Materialkosten. Begünstigt sind alle Dienstleitungen im Haushalt und auf dem Grundstück des Kunden, die dem Zweck der Renovierung, Erhaltung und Modernisierung dienen.
Damit Ihre Kunden die von Ihnen ausgeführten Handwerkerleistungen steuerlich absetzen können, müssen Sie einen speziellen Vermerk in Ihren Rechnungen zur Ausweisung des Lohnkostenanteils aufführen. Der Vermerk kann ich etwa so lauten: "Im Bruttobetrag sind 809,68 € Lohnkosten enthalten. Die darin enthaltene Mehrwertsteuer beträgt 129,28 €."
Neben der inhaltlichen Vollständigkeit sollen Rechnungen auch übersichtlich und ansprechend gestaltet sein. Unser Muster für Ihre Rechnungen mit Ausweisung des Lohnkostenanteils steht nun für Sie zum kostenlosen Download bereit und liefert Ihnen für Ihre Fakturierung ("factura" ist lateinisch-spanisch und bedeutet "Rechnung") die perfekte Vorlage.
Sie können sich unser kostenloses Muster für Ihre Rechnungen herunterladen und beispielsweise mit Microsoft Word oder OpenOffice.org Writer bearbeiten. Zur Erstellung von Rechnungen als Handwerksbetrieb empfehlen wir Ihnen jedoch die Nutzung unseres intuitiven Rechnungsprogramms BackOffice 2025.
Mit BackOffice 2025 können Sie als Handwerksbetrieb kinderleicht und manchmal innerhalb von nur wenigen Sekunden professionelle Angebote und Rechnungen mit Ausweisung des Lohnkostenanteils schreiben. Mit dem integrierten Baustein-System können Sie wiederkehrende Angebots- und Rechnungstexte jederzeit abspeichern und wiederverwenden. Dadurch können Sie sich Ihre Angebote und Rechnungen im Idealfall sogar ohne Tastatur zusammenklicken.
Eine finanzamtstaugliche Rechnung im Sinne des § 14 UStG Ausstellung von Rechnungen und §§ 31-34 UStDV ist ein Dokument, das über eine Lieferung oder sonstige Leistungen abrechnet. Dabei spielt die Betitelung des Dokuments keine Rolle, d. h. Ihnen bleibt es überlassen, ob Sie das Dokument z. B. "Rechnung", "Rechnungsstellung" oder "Abrechnung" nennen.
Wichtig ist jedoch, dass Sie zur Vollständigkeit die folgenden Pflichtangaben berücksichtigen:
Detaillierte Informationen zu den Pflichtangaben finden Sie in unserem Artikel Wie sieht eine Rechnung aus?
Unser Muster für Rechnungen berücksichtigt diese Angaben bereits.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Bei Unklarheiten kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater.